Abgeschlossene Novellierung des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG)...
Unser Arbeitskreis hat sich dafür eingesetzt, dass im neuen Gesetzestext die Flächenkategorie "Naturerfahrungsraum" erwähnt wird, und zwar dort, wo es um die zu erhaltenden und neu zu schaffenden Freiräume im Siedlungsraum geht. Dafür haben sich - unserer Bitte folgend - mehrere Verbände im Rahmen der Anhörung zur BNatSchG - Novellierung eingesetzt:
- Deutscher Naturschutzring (DNR)
- Berufsverband Beruflicher Naturschutz (BBV)
- Deutscher Rat für Landschaftspflege (DRL) und
- Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
Einige unserer Mitglieder haben in diesem Sinne auch noch einzelne Bundestagsabgeordnete angeschrieben bzw. angerufen.
Unsere Initiative hat Erfolg gehabt. Das Ergebnis:
In §1 des Bundesnaturschutzgesetzes (dort werden in sechs Abschnitten die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege konkretisiert) sind nun die Naturerfahrungsräume ausdrücklich genannt. Sie sind im Absatz (6) in die Aufzählung der im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu erhaltenden und zu schaffenden Grünflächentypen aufgenommen worden.
Wortlaut des §1 Absatzes (6) BNatSchG:
(Unterstreichungen sind von uns hinzugefügt)
"Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen."